Zu Beginn des neuen Jahres stand ein Artikel in der HNA über den „Bildungsurlaub“, nachdem ich gelesen habe, was dastand, habe ich ein bisschen „dumm geschaut“.

Der Artikel hat mich veranlasst, mich zu diesem Thema zu informieren und habe ein wenig recherchiert (hier das Ergebnis).

Seit dem 1. Januar 1975 gibt es das Hessische Bildungsurlaubsgesetz, in seiner aktuell gültigen Form trat das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft. Inzwischen gilt es in vielen Bundesländern.

Das Gesetz regelt den Anspruch von Beschäftigten in Hessen auf Bildungsurlaub für Weiterbildung und politische Bildung. Danach haben Hessische Beschäftigte grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem HBUG. Dies gilt auch für Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Anerkennung der Bildungsmaßnahme vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Trotzdem dieses Gesetz 2025 auf ein 50jähriges Jubiläum zurückblicken konnte, wird es kaum in Anspruch genommen. Gelesen habe ich, dass nur ca. 1 % der Beschäftigten ihren Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Das ist – wie ich finde -eine „sehr traurige Bilanz“.

Unter dem Motto „Bildungsurlaub. Hinterher ist man immer klüger.“ informieren die Gewerkschaften des DGB über den gesetzlichen Anspruch vieler Beschäftigter und beantworten die wichtigsten Fragen.

Das DGB-Bildungswerk informiert ausführlich über den Weg zum Bildungsurlaub, bietet Links zu Bildungsurlaubs-Angeboten – und räumt mit Irrtümern auf. Und wer jetzt noch zweifelt, für den hat das Bildungswerk 10 gute Gründe für Bildungsurlaub zusammengestellt:

1. Bildungsurlaub schafft Durchblick 

2. Bildungsurlaub hat für alle was 

3. Bildungsurlaub fördert politische Beteiligung 

4. Bildungsurlaub beflügelt im Beruf 

5. Bildungsurlaub gegen den Stress 

6. Bildungsurlaub macht selbstbewusst 

7. Bildungsurlaub fördert Konfliktlösungen 

8. Bildungsurlaub nutzt auch dem Betrieb 

9. Bildungsurlaub bildet zur Demokratie 

10. Bildungsurlaub macht Spaß 

Zu jedem dieser Punkte gibt es Erklärungen, die man lesen sollte (Webseite Deiner Gewerkschaft oder des DGB-Bildungswerks.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht erstmals nach einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sind diese Voraussetzungen vorhanden, sucht man sich eine anerkannte Bildungsmaßnahme und fordert die notwendigen Unterlagen (Anmeldung, Anerkennung, Programm) vom Anbieter an. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme stellt man beim Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen.

Die Kosten für den Kurs muss der Arbeitnehmer selbst übernehmen, kann aber bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Der Arbeitgeber kann den Antrag nur in Ausnahmefällen, z. B. wegen betrieblicher Gründe oder Fristversäumnis, ablehnen.

Zu beachten ist, der Anspruch auf Bildungsurlaub kann vom Vorjahr übertragen werden, muss aber formlos bis Ende September des laufenden Jahres auf das folgende Jahr beim Arbeitgeber angemeldet werden, sonst verfällt der Anspruch.

Durch die Übertragung des Bildungsurlaubs kann im Folgejahr eine 14tägige Maßnahme durchgeführt werden.

Kategorie

Datum

6. Januar 2026

Lesezeit

3 Minuten

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