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Tarifvertragsgesetz
Tarifarbeit
Tarifabschluss in der Chemischen Industrie 2024
Tarifforderung Chemische Industrie 2026
B. Braun Melsungen
Aufhebungsvertrag
Tarifflucht
Tarifflucht (dazu passend Bericht in der HNA)
Betriebsbedingte Kündigung – Rechte und Pflichten
8-Stunden-Tag
Übertragung Resturlaub

Das Tarifvertragsgesetz ist am 9. April 2024 75 Jahre alt geworden
Da werden sich einige sicherlich fragen, was habe ich denn davon? Ganz klar: mit einem Tarifvertrag gibt’s einfach mehr.
Mehr Geld – mehr Urlaub – Lohnfortzahlung bei Krankheit – bessere Arbeitsbedingungen usw.
also: mehr Zeit fürs Leben
Das Tarifvertragsgesetz trat am 9. April 1949 in Kraft. Zunächst aber nur in der sogenannten Bizone, dem deutschen Besatzungsgebiet der USA und Großbritannien nach dem zweiten Weltkrieg.
Damit ist das Tarifvertragsgesetz älter als die Bundesrepublik Deutschland und unser Grundgesetz. 1953 wurde das TVG dann auf die französische Besatzungszone übertragen. Seit der deutschen Wiedervereinigung gilt es auch in den ostdeutschen Bundesländern.
Immer wieder handelten die Gewerkschaften, so auch die IGBCE, Regeln aus, die das Leben von Millionen Beschäftigten verbesserten: Zum Beispiel den arbeitsfreien Samstag („Samstags gehört Vati mir“) oder das Urlaubsgeld. Über Jahrzehnte haben 80 bis 90 Prozent aller Beschäftigen in Deutschland von diesem Gesetz profitiert. Heute sind es bedauerlicherweise nur noch rund 50 Prozent.
Ein Grund dafür ist: Viele Betriebe / Unternehmen entziehen sich ihrer Verantwortung, kündigen Tarifverträge oder steigen sogar aus den Arbeitgeberverbänden aus. Die Rechnung dafür bezahlen wir alle. Jedes Jahr entgehen der Allgemeinheit durch Tarifflucht rund 130 Milliarden Euro. Das hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit Zahlen des Statistischen Bundesamts ausgerechnet.
Im europäischen Ausland sieht das teilweise anders aus. In manchen Staaten gibt es eine Tarifbindungsquote von 80 Prozent. Das zeigt, dass es auch bei uns wieder besser werden kann mit der Tarifbindung.
Auf der einen Seite ist dafür natürlich die Politik gefragt. Eine unserer Forderung ist es deshalb, dass das Tariftreuegesetz endlich umgesetzt werden muss. Das würde bedeuten: Öffentliche Aufträge des Bundes gehen nur noch an Unternehmen, die nach Tarif zahlen. Der DGB fordert außerdem, dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die Verträge würden dann bundesweit für eine gesamte Branche gelten. Auch Schlupflöcher wie Outsourcing – also die Abspaltung von Unternehmensteilen – müssen geschlossen werden. Denn dabei geht die Tarifbindung oft verloren.
Auf der anderen Seite kann jede und jeder einzelne etwas dafür tun.
Je stärker wir sind, das heißt, je mehr Mitglieder die IG BCE hat, desto mehr Durchsetzungskraft haben wir auch. – Und damit haben wir am Ende alle mehr.
Ein Beitrag von Burghardt Engelbart
Tarifarbeit
Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Organisation ist die Tarifarbeit. Über Verhandlungen, Abschlüsse in den einzelnen Branchen informiert die Abteilung Tarife auf der Webseite unserer IGBCE. Wir möchten an dieser Stelle darüber informieren, wenn wichtige Vereinbarungen in den vom Bezirk Kassel betreuten Betrieben getroffen werden (das ist auch auf der Webseite des Bezirks zu lesen). Wir sehen es u.a. auch als Aufgabe der Ortsgruppe an, die Ortsgruppenmitglieder über solche Abschlüsse ebenfalls zu informieren, soweit sie in den betroffenen Betrieben beschäftigt sind. Unsere Beiträge erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Tarifabschluss in der Chemischen Industrie 2024
In der Chemie-Tarifrunde 2024 hat die IGBCE ein neues Kapitel in der Tarifpolitik aufgeschlagen und viel für die Beschäftigten in der Chemischen Industrie herausgeholt.
Ein freier Tag exklusiv für IGBCE-Mitglieder und insgesamt 6,85 Prozent mehr Entgelt.
Alle Einzelheiten sind im IGBCE-Profil August/September nachzulesen. Sofern das Heft nicht vorliegt, könnt ihr auch Alles unter „igbce.de“ im Internet nachlesen. Wichtig ist, dass Du, um in den Genuss dieses Mitgliederbonus zu kommen, Deinem Arbeitgeber gegenüber Deine Mitgliedschaft offenlegst. Alle Informationen hierzu, auch wie Du Dich registrieren musst, kannst Du auf der Webseite der IGBCE erfahren oder auch im vorgenannten Profil auf Seite 17
Solltest Du Fragen hierzu haben, melde Dich, wir werden bemüht sein, Dir zu helfen.
Tarifforderung Chemische Industrie 2026
Tarifforderung Chemie beschlossen: „Jeder Job zählt. Jeder Euro zählt.“
Die Tarifverhandlungen für die rund 585.000 Beschäftigten in der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind am 14. Januar 2026 zunächst auf regionaler Ebene gestartet. Bleiben diese Gespräche ohne Ergebnis, wird auf Bundesebene weiterverhandelt – beginnend am 3. Februar 2026 in Hannover. Der aktuelle Tarifvertrag läuft am 28. Februar 2026 aus.
Dem Beschluss vorausgegangen war eine mehrwöchige Forderungsdiskussion, an der sich Gewerkschaftsmitglieder bundesweit so breit beteiligen konnten wie noch nie. Allein an einer digitalen Umfrage nahmen mehr als 23.000 Menschen teil. Die Rückmeldungen hätten schnell ein klares Bild ergeben, berichtete IGBCE-Verhandlungsführer und -Tarifvorstand Oliver Heinrich bei der Vorstellung der Forderung.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen wissen sehr genau, wie angespannt die Lage in Teilen ihrer Industrie ist“, sagte Heinrich. „Aber weder haben sie die Situation zu verantworten, noch wollen sie die Zeche dafür zahlen.“ Zumal ihre Reallohnverluste nach Jahren mit Rekordinflation bis heute nicht komplett ausgeglichen seien. „Es gibt immer noch massiven Nachholbedarf bei den Löhnen“, so der Verhandlungsführer.
Entsprechend fordert die Bundestarifkommission im Wortlaut:
Eine Erhöhung der Einkommen für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden, die die Kaufkraft weiter stärkt.
Tarifliche Instrumente zur Beschäftigungssicherung.
Forderungen der Arbeitgeber nach einer Nullrunde erteilte Heinrich eine klare Absage. „Zum einen rettet das keinen Job in dieser Branche, die so kapitalintensiv ist wie kaum eine andere. Zum anderen gibt es genug Betriebe, die gut verdienen und Industriesparten, die wachsen“, stellte er klar. „Ein möglicher Tarifabschluss muss auch das berücksichtigen.“
(der Beitrag wurde der Webseite der IGBCE Abt. Tarife entnommen)
Wir bleiben am Ball und berichten über den Fortgang der Tarifverhandlungen.
B. Braun Melsungen – in der HNA war zu lesen (Juni 2025):
‚Mehr als 7000 Stellen sicher: Keine betriebsbedingten Kündigungen bei B. Braun in Melsungen
Nach harten Verhandlungen haben sich B. Braun und die Arbeitnehmerseite auf einen Standortsicherungsvertrag geeinigt.‘
Der Zukunftssicherungsvertrag (ZVS) sieht u.a. Investitionen von 450 Mio. Euro vor und garantiert für die nächsten 5 Jahre die Vergütung der Beschäftigten nach dem Chemie-Tarifvertrag. ‚Nach harten Verhandlungen ….‘ Harte Verhandlungen kann nur ein starker Betriebsrat führen, der einen hohen Organisationsgrad bei den Beschäftigten hinter sich hat. Zu ‚harten Verhandlungen‘ gehört aber auch ein erfahrener Betriebsrat und die Unterstützung der Gewerkschaft IGBCE.
Schon in der Ausbildung haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu engagieren, entsprechende Schulungen bietet die IGBCE an. Die gewählten Vertrauensleute bilden das Bindeglied zwischen Betriebsrat und Belegschaft.
Gewerkschaftlicher Einsatz lohnt sich – ob als JAV, Mitglied in den verschiedenen Ausschüssen oder im Betriebsrat.
Hannelore Diederich
Aufhebungsvertrag
Im aktuellen Profil (August / September 2025) wird das Thema Aufhebungsvertrag unter der Überschrift ‚Vorsicht, Stolperfalle!‘ behandelt. Die Autorin Katrin Schreiter weist auf einige Stolperfallen hin, z.B.:
Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmende ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Man sollte ihn auf keinen Fall unter Druck unterschreiben, um Bedenkzeit bitten und im besten Fall mit der Gewerkschaft abklären. Denn ist ein Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, gibt es in den meisten Fällen kein Zurück mehr. Nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird der/die Arbeitnehmende von der Agentur für Arbeit so behandelt, als wenn es sich um eine Eigenkündigung handelt, sprich: Die Betroffenen müssen mit einer zeitlich befristeten Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen – in der Regel dauert diese zwölf Wochen. In dieser Zeit wird nicht nur kein Geld gezahlt. Die Arbeitslosen und ihre mitversicherten Familienangehörigen sind auch nicht krankenversichert. Die Bezugsdauer wird um ein Viertel gekürzt.
Nach kurzen Beschäftigungszeiten liegt die Höhe der vereinbarten Abfindung nicht hoch, so dass sich eine Gegenrechnung auf jeden Fall empfiehlt. Aufhebungsverträge nach einer kurzen Beschäftigungsdauer nach längerer Arbeitslosigkeit können auch den Anspruch auf erneutes Arbeitslosengeld verhindern, in diesen Fällen möglichst die Kündigungsfrist ausnutzen. Da bin ich selbst reingefallen.
Und wie die Abfindung vom Finanzamt gesehen wird steht auf einem anderen Blatt.
Hannelore Diederich
Tarifflucht
Neue Entwicklung bei Tarifverträgen und die Konsequenzen
Die kleinste der drei Gewerkschaften die in den 90er Jahren fusioniert haben, die Gewerkschaft Leder, steht immer etwas im Schatten der beiden Großen, Bergbau und Chemie. Aber auch für den Bereich Leder gibt es Tarifforderungen ähnlich wie im Bergbau und der Chemie. Die IGBCE fordert für die 13.000 Beschäftigten der Sportartikel- und Schuhindustrie, davon allein bei dem Sportartikelhersteller Adidas rd. 8000 Beschäftige
7 Prozent mehr Entgelt / eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen / mehr Entgeltgruppen – für realistische und gerechte Eingruppierungen auch für Hochqualifizierte / moderne Entwicklungsmöglichkeiten – für Fachkräfte mit Verantwortung / einen spürbaren Vorteil für Mitglieder der IGBCE – in Zeit oder Geld / Laufzeit: 12 Monate
Die Tarifverhandlungen starten demnächst.
Info über den Fortgang der Tarifverhandlungen für die Sportartikel und Lederwarenindustrie. Der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie hat die IGBCE darüber informiert, dass Adidas seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband zum 1. September von einer ordentlichen zu einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung umwandeln wird.
Für die 8000 Beschäftigten des Konzerns bedeutet dies, dass keine neuen Tarifabschlüsse und ab sofort auch für alle neu eingestellten Beschäftigten keine Tarifverträge mehr gelten.
Die stellv. Vorsitzende der IGBCE, Birgit Biermann kritisierte, dass Adidas mit dem Austritt den Pfad von Sozialpartnerschaft und Fairplay verlasse.
„Die Beschäftigten sind bei der Entwicklung ihrer Löhne und Arbeitsbedingungen künftig komplett dem Willen ihres Managements ausgesetzt. Das werden wir nicht akzeptieren. Dieses Unternehmen wird durch die Belegschaft getragen, und die Beschäftigten verlangen Sicherheit, Gerechtigkeit und Verlässlichkeit bei Entgelt, Arbeitszeiten und -bedingungen – und die gibt es nur mit Tarifvertrag.“
Adidas zeige mit diesem Schritt die Unbedachtheit des Vorgehens, denn
Politik und Gesellschaft unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um wieder mehr Menschen unter den Schutz von Tarifverträgen zu bringen, die Bundesregierung hat gerade erst das Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht.
Bericht in der HNA:
Dieser Tage stand – passend zu unserem zuvor genannten Bericht – ein interessanter Artikel in der HNA, und zwar ‚Milliardenschaden durch „Tarifflucht“ – Staat, Sozialkassen und Beschäftigten fehlen Einnahmen‘.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat errechnet, dass bei einer flächendeckenden Tarifbindung in Deutschland die Sozialkassen rund 41 Milliarden Euro jährlich mehr an Beiträgen einnehmen würden. Auch Bund, Länder und Kommunen nehmen aus gleichem Grund jährlich bedingt durch „Tarifflucht und Lohndumping“ ca. 24 Milliarden Euro Steuern weniger ein. Der DGB hat auf Grund einer Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes eine Sonderauswertung der Verdienste der nach Tarif und der nicht nach Tarif bezahlten Beschäftigten vorgenommen und diese untersucht. Die DGB-Fachleute haben errechnet, wie hoch die Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben bei einer 100prozentigen Tarifbindung liegen würden. Wenn man alle Kosten addiert, ergibt dies einen Schaden von 123 Milliarden Euro pro Jahr, die den Sozialversicherungen, dem Staat und den Beschäftigten durch die Tarifflucht im Geldbeutel fehlen.
Betriebsbedingte Kündigung – Rechte und Pflichten
Was muss man beachten, wenn man eine betriebsbedingte Kündigung erhält?
Zunächst einmal ist eine Kündigung ein Schock, aber der/die Betroffene muss schnell handeln, damit keine Fristen versäumt werden.
Wenn man eine solche Kündigung erhält, sollte gerichtlich überprüft werden, ob alles rechtens ist und ob eine Abfindung erreicht werden kann.
Was ist weiterhin zu beachten:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld
Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung werden 60 Prozent (Eltern erhalten 67 %) des durchschnittlichen Nettogehaltes gezahlt. Der beitragspflichtige Verdienst des letzten Jahres bestimmt die genaue Höhe. Abgerechnet wird pro Tag. Bezugsberechtigt ist allerdings nur, wer in den letzten 30 Monaten mindestens 1 Jahr gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat. Je länger Angestellte beschäftigt waren, desto länger zahlt das Arbeitsamt, wobei Arbeitssuchende unter 50 Jahren bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten und Ältere maximal 2 Jahre. Das Arbeitsamt übernimmt auch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. - Keine Sperrzeiten riskieren
Wer betriebsbedingt gekündigt wird, muss sich innerhalb von 3 Tagen als arbeitssuchend melden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen und sich arbeitslos melden. Erst danach kann man Arbeitslosengeld beantragen. Werden diese Fristen versäumt erhält man eine mindestens einwöchige Sperre.
Wenn der Beschäftigte selbst kündigt oder freiwillig vor Ablauf der Kündigungsfrist ausscheidet, erhält bis zu 12 Wochen kein ALG. Gleichzeitig verringert sich die max. Bezugsdauer, da die Sperrzeit angerechnet wird. - Was für betriebsbedingte Kündigung gilt
Der Arbeitgeber muss die betriebsbedingte Kündigung ausreichend begründen, außerdem muss er prüfen ob der Beschäftigte auf einen vergleichbaren anderen Arbeitsplatz versetzt werden kann und er muss falls nötig, eine Weiterbildung anbieten. Sofern mehrere Arbeitsplätze wegfallen, ist eine Sozialauswahl Pflicht. - Fehler bei der Sozialauswahl
Hier gibt es viele Kriterien zu beachten. Der Arbeitgeber muss die zu kündigenden Beschäftigten in Gruppen einteilen und nach sozialen Gesichtspunkten eine Rangfolge festlegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Sozialauswahl auf alle Beschäftigten im Betrieb auszuweiten ist. - Abfindung verhandeln
Betriebe bieten Beschäftigten gerne Abfindungen an, wenn diese freiwillig gehen und nicht klagen. Hier ist Vorsicht angebracht, wird der Aufhebungsvertrag unterschrieben, sind meistens alle Ansprüche abgegolten.
(Informationen teilweise aus einem Artikel in der HNA übernommen)
Bei all diesen Fragen und Problemen ist es gut, eine starke Gewerkschaft im Rücken zu haben. Hier gibt es für Mitglieder einen kostenlosen Anspruch auf Vertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
Grundsätzlich für alle Kündigungen gilt: geh zu Deiner Gewerkschaft und lasse Dich beraten und prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage möglich ist. Dies muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen, damit keine Fristen versäumt werden.
8-Stunden-Tag
Zitat zu Umfrage des Monats aus ‚Profil‘ Heft Oktober/November 2025
Klares Votum für Acht-Stunden-Tag
Bundeskanzler Friedrich Merz hat gefordert: ‚Wir müssen in diesem Land wieder mehr und effizienter arbeiten‘
Die Frage war: Würdest du diese These unterschreiben. Die Antworten in Prozent
voll und ganz 7,3 %
eher ja 18,6 %
eher nein 27,1 %
überhaupt nicht 42,3 %
kann ich nicht einschätzen 4,7 %
Die Bundesregierung will die Regelung zur Tageshöchstarbeitszeit von acht Stunden (und zehn Stunden in Ausnahmefällen) kippen. Wie findest du das?
Sehr gut 4,4 %
eher gut %
eher schlecht 24 %
sehr schlecht 53,2 %
kann ich nicht einschätzen 8,8 %
Rund 4.800 Beschäftigte aus allen Branchen haben sich an dieser Umfrage beteiligt.
Mit ihrem aktuellen Arbeitszeitmodell ist eine Mehrheit der Befragten zufrieden. 55 Prozent geben an, es lasse ihnen ’sehr viel‘ oder ‚ausreichend‘ Flexibilität. Dass ihre aktuelle Arbeitszeit zu ihrem Leben passe, bejahen 61 Prozent. Gleichwohl würde eine Mehrheit der Befragten eine weitere Arbeitszeitreduzierung begrüßen.
(Beitrag von H. Diederich)
Resturlaub
In der HNA war zu lesen, dass 175 Millionen Urlaubstage zum Ende 2025 noch nicht genutzt worden sind. Das kann und ist nicht Sinn des Gesetzes und den von der IGBCE vereinbarten Urlaubstarifverträgen für die einzelnen Branchen.
Hierzu ein paar Erläuterungen:
„Generell gilt: In Deutschland gewährt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen“, erklärt Peter Voigt, Leiter der IGBCE-Abteilung Justiziariat/Rechtspolitik/Rechtsschutz bei der IGBCE. „Auch wer Teilzeit oder auf 450-Euro-Basis beschäftigt ist, wer ein Praktikum oder eine Ausbildung macht, hat grundsätzlich dieselben Rechte wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeit.“
In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt 28 Tage Urlaub im Jahr. Doch viele sind sich bei Detailfragen nicht sicher. Was passiert beispielsweise, wenn man im Urlaub krank wird? Und was ist, wenn der oder die Vorgesetzte anruft? Muss der Urlaub dann abgebrochen werden? Auch immer wieder für Unklarheiten sorgen ungenutzte Urlaubstage und was mit ihnen passiert.
In vielen Branchen, die von der IGBCE erfasst sind, erhöht sich der Urlaub durch Tarifverträge auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Nun stellt sich die Frage, sofern die Arbeitnehmer ihren Urlaub in einem Jahr aus verschiedenen Gründen nicht oder nur teilweise nehmen können:
Kann ich Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen?
Das gehört zu den größten Irrtümern. Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden – ansonsten verfällt er. Allerdings nicht mehr automatisch: So müssen Arbeitgeber auch hier auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen. Es gibt zudem Gründe, nicht genommene Tage ins Folgejahr zu schieben: Das können beispielsweise Aufträge sein, die an Termine oder die Saison gebunden sind, oder eine Krankheit. In diesen Fällen muss jedoch sichergestellt sein, dass der offene Urlaub spätestens innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres genommen wird.
Wenn du Fragen dazu hast, gib auf der Webseite der IGBCE Hauptverwaltung den Suchbegriff „Urlaub“ ein und du erhältst viele Antworten. Sofern darüber hinaus weitere Fragen entstehen, wende dich an deine Ortsgruppe oder den Bezirk Kassel, hier bekommst du im Bedarfsfall die notwendige Hilfe