§§ Tarifvertragsgesetz

Das Tarifvertragsgesetz ist am 9. April 2024
75 Jahre alt geworden.
Da werden sich einige sicherlich Fragen, was habe ich denn davon?
Ganz klar: Mit einem Tarifvertrag gibt’s einfach mehr.
Mehr Geld, mehr Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit,
bessere Arbeitsbedingungen, usw.
also: mehr Zeit fürs Leben
Das Tarifvertragsgesetz trat am 9. April 1949 in Kraft.
Zunächst aber nur in der sogenannten Bizone, dem deutschen Besatzungsgebiet der USA und Großbritanniens nach dem Zweiten Weltkrieg.
Damit ist das Tarifvertragsgesetz älter als die Bundesrepublik Deutschland und unser Grundgesetz.
1953 wurde das Tarifvertragsgesetz dann auf die französische Besetzungszone übertragen.
Seit der deutschen Wiedervereinigung gilt es auch in den ostdeutschen Bundesländern.
Immer wieder handelten die Gewerkschaften, so auch die IG BCE, Regeln aus, die das Leben von Millionen Beschäftigten verbesserten: Zum Beispiel den arbeitsfreien Samstag („Samstags gehört Vati mir!“) oder das Urlaubsgeld.
Über Jahrzehnte haben 80 bis 90 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland von diesem Gesetz profitiert.
Heute sind es bedauerlicherweise nur noch rund 50 Prozent.
Ein Grund dafür ist: Viele Betriebe / Unternehmen entziehen sich ihrer Verantwortung, kündigen Tarifverträge, oder steigen sogar aus den Arbeitgeberverbänden aus.
Die Rechnung dafür bezahlen wir alle. Jedes Jahr entgehen der Allgemeinheit durch Tarifflucht rund 130 Milliarden Euro. Das hat der Deutsche Gewerkschafsbund (DGB) mit Zahlen des Statistischen Bundesamts ausgerechnet.
Im europäischen Ausland sieht das teilweise anders aus. In manchen Staaten gibt es eine Tarifbindungsquote von 80 Prozent. Das zeigt, dass es auch bei uns wieder besser werden kann mit der Tarifbindung.
Auf der einen Seite ist dafür natürlich die Politik gefragt. Eine unserer Forderung ist es deshalb, dass das Tariftreuegesetz endlich umgesetzt werden muss.
Das würde bedeuten: Öffentliche Aufträge des Bundes gehen nur noch an Unternehmen, die nach Tarif zahlen.
Der DGB fordert außerdem, dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die Verträge würden dann bundesweit für eine gesamte Branche gelten.
Auch Schlupflöcher wie Outsourcing – also die Abspaltung von Unternehmensteilen – müssen geschlossen werden. Denn dabei geht die Tarifbindung oft verloren.
Auf der anderen Seite kann jede und jeder einzelne etwas dafür tun.
Und damit haben wir am Ende alle mehr.
Ein Beitrag von Burghardt Engelbart